Für Arts, Cleeren & Vennoten ist es wichtig, dass von Anfang an der Zusammenarbeit mit Ihnen eine deutliche und transparente Vereinbarung hinsichtlich den Kosten und dem Honorar für die ihre Dienstleistungen getroffen wird.
Es sei denn, es wurde anders vereinbart, wird das Honorar berechnet anhand der geleisteten Zeit aufgrund eines Stundensatzes. Dieser Stundensatz wird bestimmt in Funktion der Art und Komplexität der Akte, wie ebenfalls der Erfahrung und Spezialisierung des behandelnden Rechtsanwaltes. Dabei ist es möglich, dass ebenso der hochdringliche Charakter der geleisteten Rechtsberatung oder Rechtshilfe und/oder das erreichte Ergebnis berücksichtigt werden.
Zudem ist Arts, Cleeren & Vennoten bereit, individuelle Vereinbarungen zu treffen (zum Beispiel in Funktion des erreichten Resultats oder ein Festbetrag pro Akte in Funktion der Aktenmengen, …).
Zusätzlich zu dem Honorar berechnen wir die Büro- und Sekretariatskosten mit einem Pauschalprozentsatz. Dieser beträgt 30% des berechneten Honorars /oder in Höhe von 23% der Gesamtrechnung.
Spezifische Kosten, wie Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten und Transportkosten die sich ausschließlich auf die Sachbearbeitung einer bestimmten Akte beziehen, werden getrennt weiterberechnet.